Zusatzurlaub

Dystonie Schwerbehinderung und Zusatzurlaub

Dystonie und "Zusatzurlaub"

Jede/r Arbeitnehmer/in hat, gem. § 1 Bundesurlaubsgesetz, in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub.

Zur Rechtsgrundlage "Zusatzurlaub"
Berechnungsbeispiele, Sonderregelungen etc.

Kopf und Körper aus. Urlaub an, na dann.

Wer kann der bzw. die kann ...


"Urlaub". Was für ein merkwürdiges Wort. Wo es wohl herkommt? Eine kurze Recherche im Internet verrät, dass das Wort dem althochdeutschen Begriff "urloup" entspringt, was seinerzeit soviel bedeutete wie "Erlaubnis wegzugehen"; so konnten Mägde und Knechte nach der Ernte zum Altbauern, dem “Ur” gehen und diesen um Er”laub”nis bitten, den Hof vorübergehend verlassen zu dürfen.


So, oder so ähnlich, ist es bei mir, als Arbeitnehmerin, auch. Ich frage natürlich nicht meinen Altbauern. Ich beantrage meinen Urlaub, genau genommen Erholungsurlaub, bei meinem unmittelbaren Vorgesetzten als Repräsentant:in meines Arbeitgebers bzw. Dienstherrn, also der Bundespolizei, und dies mittlerweile digital.


Ich, 55 Jahre alt, habe 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr, also freie "Arbeitstage", die - wie der Begriff "Erholungsurlaub" bereits verrät - zuvorderst meiner Erholung dienen. 


Hinzu kommen 5 Arbeitstage Zusatzurlaub, den ich aufgrund meiner Schwerbehinderung als Nachteilsausgleich gem. § 208 IX SGB, sozialgesetzlich in jedem Kalenderjahr zuerkannt bekomme.


Ein um das Andere mal werde ich von Kolleginnen und Kollegen mit hochgezogener Augenbraue kritisch gefragt, ob es als Schwerbehinderte/r eines urlaubsbezogenen Nachteilsausgleichs bedarf. Hinzu kommen mitunter kesse Bemerkungen wie: "Schwerbehindert müsste man sein!".


Getreu dem Motto: "Voraussetzung für Verständnis ist Verstehen!", versuche ich mitunter "blöden Bemerkungen", zumindest, wenn es die Situation zulasst, erklärend zu begegnen. Zugegeben: Mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg.


Also, aus folgenden Gründen bin ich dankbar, dass ich Zusatzurlaub bekomme: Ich benötige, als Rollstuhlpflichtige für die


  • Auswahl und Buchung eines Urlaubsziel und sowie Domizils wenigstens doppelt soviel Zeit, da digitale Buchungsportale nur selten Belange der Barrierefreiheit hinreichend ausweisen, was stets eine Vielzahl ergänzender Telefonate und Schriftverkehre erforderlich macht.


  • Auswahl und Buchung von Reisemitteln erfordert einen doppelten Aufwand, insbesondere wenn die Bahn oder ein Flugzeug genutzt werden soll, da es zusätzlich zur Buchung des Tickets der Organisation eines  Mobilitätsservices für den Ein- und Ausstieg bedarf.


  • Urlaubsan- und -abreisen im Regelfall viermal so lange wir gesunde Menschen, die sich zu Fuß fortzubewegen vermögen, da es allenthalben zu wenig Rampen und Fahrstühle gibt oder Letztere regelmäßig defekt sind, was zu erheblichen zusätzlichen Zeitaufwänden bzw. Umstiegs- und damit verlängerten Reisezeiten führt.


  • "normalen Wege" am/im Urlaub dauern wenigstens doppelt so lange, wie bei gesunden Menschen, da zugeparkte oder fehlende Bordsteinabsenkungen Umwege erfordern ...


Hinzu kommt, dass die meisten touristischen Attraktionen für mich nicht "mal eben" zu erreichen und sodann barrierefrei zu nutzen sind. Spontane Restaurantbesuche zählen aufgrund von Stufen, Treppen oder fehlenden Universaltoiletten (alt. Behindertentoiletten) zur Ausnahme. Schwimmen "gehen" - einfach mal ins Meer tauchen oder in einen See springen - eher selten möglich.


Kurzum: Ich benötige insgesamt deutlich mehr Zeit, als gesunde Menschen, um die selbe Erholung im Urlaub erlangen zu können wie sie. Auch deshalb bin ich unserem "Sozialstaat" sehr dankbar, dass er um meinen zusätzlichen Aufwand weiß und mir als "Nachteilsausgleich" fünf Tage Zusatzurlaub gewährt; wer das nun wirklich verstanden hat, den dies ehrt!

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