Jede/r Arbeitnehmer/in hat, gem. § 1 Bundesurlaubsgesetz, in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub.
Kopf und Körper aus. Urlaub an, na dann.
Wer kann der bzw. die kann ...
"Urlaub". Was für ein merkwürdiges Wort. Wo es wohl herkommt? Eine kurze Recherche im Internet verrät, dass das Wort dem althochdeutschen Begriff "urloup" entspringt, was seinerzeit soviel bedeutete wie "Erlaubnis wegzugehen"; so konnten Mägde und Knechte nach der Ernte zum Altbauern, dem “Ur” gehen und diesen um Er”laub”nis bitten, den Hof vorübergehend verlassen zu dürfen.
So, oder so ähnlich, ist es bei mir, als Arbeitnehmerin, auch. Ich frage natürlich nicht meinen Altbauern. Ich beantrage meinen Urlaub, genau genommen Erholungsurlaub, bei meinem unmittelbaren Vorgesetzten als Repräsentant:in meines Arbeitgebers bzw. Dienstherrn, also der Bundespolizei, und dies mittlerweile digital.
Ich, 55 Jahre alt, habe 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr, also freie "Arbeitstage", die - wie der Begriff "Erholungsurlaub" bereits verrät - zuvorderst meiner Erholung dienen.
Hinzu kommen 5 Arbeitstage Zusatzurlaub, den ich aufgrund meiner Schwerbehinderung als Nachteilsausgleich gem. § 208 IX SGB, sozialgesetzlich in jedem Kalenderjahr zuerkannt bekomme.
Ein um das Andere mal werde ich von Kolleginnen und Kollegen mit hochgezogener Augenbraue kritisch gefragt, ob es als Schwerbehinderte/r eines urlaubsbezogenen Nachteilsausgleichs bedarf. Hinzu kommen mitunter kesse Bemerkungen wie: "Schwerbehindert müsste man sein!".
Getreu dem Motto: "Voraussetzung für Verständnis ist Verstehen!", versuche ich mitunter "blöden Bemerkungen", zumindest, wenn es die Situation zulasst, erklärend zu begegnen. Zugegeben: Mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg.
Also, aus folgenden Gründen bin ich dankbar, dass ich Zusatzurlaub bekomme: Ich benötige, als Rollstuhlpflichtige für die
Hinzu kommt, dass die meisten touristischen Attraktionen für mich nicht "mal eben" zu erreichen und sodann barrierefrei zu nutzen sind. Spontane Restaurantbesuche zählen aufgrund von Stufen, Treppen oder fehlenden Universaltoiletten (alt. Behindertentoiletten) zur Ausnahme. Schwimmen "gehen" - einfach mal ins Meer tauchen oder in einen See springen - eher selten möglich.
Kurzum: Ich benötige insgesamt deutlich mehr Zeit, als gesunde Menschen, um die selbe Erholung im Urlaub erlangen zu können wie sie. Auch deshalb bin ich unserem "Sozialstaat" sehr dankbar, dass er um meinen zusätzlichen Aufwand weiß und mir als "Nachteilsausgleich" fünf Tage Zusatzurlaub gewährt; wer das nun wirklich verstanden hat, den dies ehrt!
Erinnernde Hinweise
Bei Dystonie.Online handelt es sich um eine selbsthilfebasierte, weitgehend allgemeinsprachliche Beschreibung von Dystonie und jener Aspekte, die mit dieser Bewegungsstörung im Zusammenhang stehen bzw. stehen können. Demgemäß zielt diese Website nicht auf eine wissenschaftliche Allumfasstheit ab. Davon unbenommen bin ich für jedwede Anregungen und Ergänzungen dankbar!
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